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   BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 215.89   

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https://dejure.org/1989,12741
BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 215.89 (https://dejure.org/1989,12741)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1989 - 9 B 215.89 (https://dejure.org/1989,12741)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1989 - 9 B 215.89 (https://dejure.org/1989,12741)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtbeiziehung von Beweismitteln trotz Antrags - Offenkundigkeit von Tatsachen bei Kenntniserlangung des Richters aus amtlicher Veranlassung - Verwertung von Kenntnissen ohne Beweisführung - Fehlende Ablehnung durch Beschluss eines Beweisantrags in mündlicher ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 215.89
    Wegen dieser Verfahrensweise, die zudem von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - abweiche, habe die Sache rechtsgrundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.

    Richtig ist zwar, daß in dem von der Beschwerde erwähnten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - (Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28) ausgeführt ist, amtliche Auskünfte und Gutachten, die in einem anderen Rechtsstreit eingeholt worden sind, dürften im Wege des Urkundenbeweises - auch ohne Zustimmung der Beteiligten - herangezogen und gewürdigt werden.

  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 215.89
    Hat der Richter in dieser Weise ein sicheres Bild von tatsächlichen Verhältnissen, Ereignissen oder Zuständen gewonnen, steht es ihm frei, dieses Wissen in späteren Verfahren ohne Beweisführung zu verwerten (vgl. BGHSt 6, 292 [BGH 14.07.1954 - 6 StR 180/54]).
  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 215.89
    Das Begehren des Klägers ist vielmehr deshalb ohne Erfolg geblieben, weil das Berufungsgericht nach den im Urteil des beschließenden Senats vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - (BVerwGE 72, 269) enthaltenen Maßstäben weder dem Vorgehen der indischen Truppen im Norden Sri Lankas noch einer eventuellen Festnahme des Klägers bei einer Einreise nach Sri Lanka über den Flughafen von Colombo eine auf die Rasse oder die politische Überzeugung abzielende Motivation hat entnehmen können.
  • BVerwG, 13.09.1977 - V CB 68.74

    Ablehnungsgründe - Tatsachenvortrag - Beweismittel - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1989 - 9 B 215.89
    Zur Rüge einer Verletzung des § 86 Abs. 2 VwGO gehören Ausführungen, wie sich der Beteiligte auf die ihm erst durch das Urteil bekannt gewordenen Ablehnungsgründe erklärt hätte, insbesondere, welche anderen Tatsachen und Beweismittel er vorgebracht hätte, wenn sein Beweisantrag vorab durch Beschluß abgelehnt worden wäre (Beschluß vom 13. September 1977 - BVerwG 5 CB 68.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20).
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